Onlineschulungen für Instandsetzer


Um die Befugnis als Instandsetzer nach § 54 MessEV zu erhalten, ist ein Nachweis der Sachkunde erforderlich, zu der insbesondere auch Kenntnisse des Eichrechts und der Eichtechnik gehören. Mit den hier angebotenen Onlineschulungen können Sie diese Kenntnisse erwerben und sich so auf den Sachkundenachweis bei Ihrer Eichbehörde vorbereiten.

Die Schulungsmodule und zugehörigen Tests können beliebig oft bearbeitet werden; nach erfolgreichem Bestehen eines Tests erhalten Sie ein personalisiertes Zertifikat zum Herunterladen. Aus technischen Gründen sind nicht alle Module mit Ton abspielbar, einige stehen nur als PDF-Dateien zum Lesen bereit.

Die Module sind gegliedert in
  • ein Info-Modul A zum allgemeinen Überblick,
  • einen allgemeinen Teil (Module B 1 – B 7), der von allen Instandsetzern zu bearbeiten ist, und
  • einen messgerätespezifischen Teil, der je nach Instandsetzerbefugnis zu bearbeiten ist (Module C1 – C4).
Es werden Module für die häufigst nachgefragten Messgerätearten angeboten; Sonderfälle werden von der zuständigen Eichbehörde individuell behandelt. Auf welche Art und Weise der konkrete Nachweis der Sachkunde erfolgt, hängt von der jeweiligen Eichbehörde ab. Bitte wenden Sie sich an die dort zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Modalitäten für den Nachweis der Sachkunde zur Instandsetzungsbefugnis jeweils gelten.

Schulungsmodule

B 1 - Instandsetzer im gesetzlichen Messwesen – was bedeutet das?
 

B 3 - Inverkehrbringen, Verwendung und Eichung von Messgeräten
 

B 4 - Was ist bei der Instandsetzung zu beachten?
 

B 5 - Pflichten des Instandsetzers – Zusammenfassung
 

C 2 - Dynamisch strömende Flüssigkeiten außer Wasser
 

C 2 - Test zu dynamisch strömenden Flüssigkeiten außer Wasser
 

C 4 - Test zu Taxameter und Wegstreckenzähler