Leistungsportfolio

Ausbildung der technischen Eichbediensteten aller Bundesländer

Grundsätzlich werden die zukünftigen Eichbediensteten von den jeweiligen Eichbehörden der Länder (siehe auch Eichbehörden) nach Bedarf eingestellt.
Eine Anmerkung zu den im Folgenden genannten Beamtenlaufbahnen:
Die bisherigen Laufbahnbezeichnungen „gehobener eichtechnischer Dienst“ und „mittlerer eichtechnischer Dienst“ sind aufgrund der länderspezifischen Dienstrechtsreformen nicht mehr in allen Bundeländern zutreffend.
So entspricht die Laufbahnbezeichnung „gehobener eichtechnischer Dienst“ z. B. in Bayern jetzt der „3. Qualifikationsebene des fachlichen Schwerpunktes eichtechnischer Dienst in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik“.
Da die Bezeichnungen in den Bundesländern unterschiedlich sind, werden im Bereich der Deutsche Akademie für Metrologie als länderübergreifende Institution unverändert die Bezeichnungen „gehobener eichtechnischer Dienst“ und „mittlerer eichtechnischer Dienst“ verwendet.
Die Ausbildung der Beamtenanwärter für den mittleren und den gehobenen eichtechnischen Dienst besteht aus einem praktischen Teil (bei den Eichbehörden) und einem theoretischen Teil (Lehrgang hier an der Akademie mit abschließender Prüfung).
In der Vorbereitungszeit erwerben die zukünftigen Eichbediensteten praktische Erfahrungen an allen für die Eichpraxis relevanten Messgerätearten. Nach erfolgreicher praktischer Ausbildung werden die Beamtenanwärter aus den Bundesländern zu den Lehrgängen für den eichtechnischen Dienst an der DAM zugelassen.
In einigen Bundesländern werden die Eichbediensteten ausschließlich als Beschäftigte eingestellt. Diese Mitarbeiter/-innen können ebenfalls an den oben genannten Lehrgängen und Prüfungen der DAM teilnehmen.

Die Lehrgänge für den gehobenen eichtechnischen Dienst finden jedes Jahr von Januar bis Juni statt, die Lehrgänge für den mittleren eichtechnischen Dienst werden von September bis Dezember durchgeführt.
Schematisch:

Zentrale Dienste für die Eichverwaltungen aller Länder

In den neueren Rechtsvorschriften besteht die Tendenz, technische Regelungen nicht mehr in die Vorschrift selbst aufzunehmen, sondern auf anerkannte Regeln der Technik zu verweisen. Die DAM als gemeinsame Einrichtung der Länder beschafft diese technischen Regelwerke und versorgt die Eichbehörden mit diesen zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendigen Unterlagen.